Wann zum Augenarzt

Wenn von Ihrem Augenarzt nicht anders empfohlen ...

  • Mutterkindpassuntersuchung 1 innerhalb von 8 Wochen vor und 8 Wochen nach dem 1. Geburtstag – wird im Regelfall von den Kinderärzten durchgeführt, bei Auffälligkeiten oder positiver Familienanamnese sollte jedoch ein Augenarzt aufgesucht werden (siehe auch unter Punkt Behandlungen)
  • Mutterkindpassuntersuchung 2 innerhalb von 8 Wochen vor und 8 Wochen nach dem 2. Geburtstag – diese Untersuchung darf nur der Augenarzt durchführen und sollte unbedingt auch gemacht werden, um frühzeitig eventuelle stärkere Fehlsichtigkeiten oder Schielneigungen zu erkennen.  Es ist kein Problem, wenn das Kind zu diesem Zeitpunkt noch nicht sprechen kann.

Wenn nicht anders vereinbart, ...

sollten die nächsten Untersuchungen stattfinden:

  • Im 4.Lebensjahr – spätestens zum 4. Geburtstag 
  • Vor Schuleintritt
  • Während der Schulzeit alle 2 Jahre
  • Im Zeitraum zw. dem 20. und dem 40.Lebensjahr - wenn keine Probleme bestehen – 3-4x
  • Bei überwiegender Bildschirmarbeit sollten die Augen jedoch alle 2 Jahre überprüft werden.
  • Ab dem 40.Lebensjahr alle 2 Jahre
  • Ab dem 60.Lebensjahr alle 1-1,5 Jahre
  • Diabetiker sollten 1x jährlich zu einer augenärztlichen Kontrolle gehen